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Eckdaten zum "richtigen Impressum"
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Durch Gesetzesänderungen zu Beginn des Jahres
2002 ist vielen WebSite-Besitzern immer noch nicht klar, welche
Angaben im Impressum zu finden sein müssen.
Die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter leiten sich aus dem Teledienstegesetz
(TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag
(MDStV) ab.
Private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen.
Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten" müssen mindestens
folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar
und ständig verfügbar" gehalten werden:
1. Name und Anschrift,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich
der Adresse der elektronischen Post,
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und
die entsprechende Registernummer,
5. je nach Beruf
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu,
wie diese zugänglich sind
6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten.
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